
In Schweden haben Sie ein Reklamationsrecht von 3 Jahren, und Sie müssen sich innerhalb von 2 Monaten nach Feststellung des Mangels an uns wenden. Von der schwedischen Verbraucherschutzbehörde: "Damit die Ware als mangelhaft gilt, muss es sich um einen ursprünglichen Mangel handeln. Ein ursprünglicher Mangel ist ein Mangel, der bereits vorhanden war, als Sie die Ware gekauft oder erhalten haben. Der Mangel muss nicht sofort sichtbar sein. Es kann sich auch dann um einen ursprünglichen Mangel handeln, wenn er sich erst nach einiger Zeit zeigt. Die Ware gilt nicht als mangelhaft, wenn Sie den Mangel selbst verursacht haben, indem Sie sie zum Beispiel falsch benutzt haben."